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Dr. Klaus Berghäuser

Rechtsanwalt & Notar a.D.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und Mediator

Vertrauensanwalt der Centralvereinigung deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH – www.cdh.de)
Mitglied des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag (www.verwaltungsgerichtstag.de)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht in Hessen (www.anwaltverein.de/ueber-uns/arbeitsgemeinschaften/verwaltungsrecht.de)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein (www.mediation-anwaltverein.de)

Vita:

Dr. Klaus Berghäuser, geboren 1952 in Wetzlar, studierte von 1971 bis 1976 Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung, die er 1976 mit Prädikat absolvierte, wurde er 1980, ebenfalls an der Justus-Liebig-Universität Gießen, mit einer Dissertation zum Thema „Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht“ promoviert. Während des Studiums und der Promotion wurde er durch ein Begabten- und Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert.

Sein Referendariat leistete Klaus Berghäuser von 1979 bis 1982 beim Landgericht Gießen mit Schwerpunkt im Bereich Verwaltungsrecht und legte 1982 die Zweite Juristische Staatsprüfung mit Prädikat ab. Seit 1982 ist Klaus Berghäuser als Rechtsanwalt zugelassen. 1986 nahm ihn die Sozietät als Partner auf. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist er seit 1988 tätig. 1996 wurde Klaus Berghäuser zum Notar bestellt. Seine Ausbildung zum Mediator schloss er 2004 ab.

Kontakt:

Friedensplatz 6, 64283 Darmstadt
06151 – 9944-0
berghäuser[at]anwaelte-da.de

Inhaltliche Schwerpunkte:

Der Fokus meiner beruflichen Tätigkeit liegt im öffentlich-rechtlichen Bereich, in dem ich schon während meines Studiums und der Referendarzeit Prioritäten setzte.

Mein fachanwaltliches Engagement umfasst vor allem das öffentliche Baurecht, das Fachplanungsrecht, das Umweltrecht, das Kommunalrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Dabei geht es nicht nur um die kompetente Bearbeitung konkreter Sach- und Rechtsfragen und Suche nach praktikablen Lösungen in der außergerichtlichen Beratung, sondern auch um die professionelle Führung von Prozessen.

Einen bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt der letzten Jahre bildete die rechtliche Überprüfung der Planfeststellungsbeschlüsse zum Ausbau der Flughäfen Frankfurt/Main und Kassel-Calden. In beiden Fällen oblag mir die Vertretung von Anliegerkommunen.

Fälle zu Themen wie großflächiger Einzelhandel, kommunales Wirtschaftsrecht, städtebauliche Verträge, Wasserrecht, Kommunalverfassungsrecht und Presserecht prägen außerdem mein Dezernat. Klienten beauftragen mich oftmals mit der Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten zu zentralen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.

Viele Städte und Gemeinden sowie kommunale Gesellschaften vertrete ich seit langem anwaltlich. Mit einigen Kommunen, die über kein eigenes Rechtsamt verfügen, sowie mit einer Vielzahl von Unternehmen bestehen umfassende Beratungsverträge. Ein bedeutender Lebensmittel-Discounter wird von mir ständig in Bauplanungsfragen, aber auch notariell betreut.

Zahlreiche Mandantenbeziehungen existieren bereits über viele Jahre. Sie basieren durchweg auf starkem persönlichen Vertrauen sowie großer Wertschätzung und wechselseitigem Respekt. Dies sind einige der Gründe, weshalb ich so gerne als Anwalt tätig bin.

Meine Mandantinnen und Mandanten suchen nach konstruktiven Lösungswegen. Sie schätzen Kompetenz, Wissen, Erfahrung, Sachverstand, Kreativität und Humor. Deswegen kommen sie zu mir.

Wenn eine kooperative Form der Konfliktverarbeitung als Alternative zu einer streitigen Auseinandersetzung vorzuziehen ist, biete ich die Durchführung von Mediationsverfahren wie auch die Moderation von Bürgerversammlungen und Planungsprozessen an.

Auf der Anwaltsliste des Magazins Focus wurde ich als Rechtsanwalt mit den meisten Anwaltsempfehlungen zum öffentlichen Baurecht in Hessen geführt.

Seit 2003 honoriert das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien meinen anwaltlichen Einsatz in den Rubriken „Führende Namen in Hessen“ sowie „Häufig empfohlener Anwalt“. Der Eintrag im JUVE Handbuch 2017/2018 lautet wie folgt: „Spezifische Expertise im Energie- und Baurecht, klare und umsetzbare Empfehlungen, Mandant“.

Einmal jährlich befragt der US-Verlag „Best Lawyers“  Wirtschaftsanwälte nach ihren Empfehlungen für andere Kanzleien. Nach dem im Handelsblatt veröffentlichen Ergebnis des Jahres 2021 zähle ich zu den „Best Lawyers“ Deutschlands im öffentlichen Recht.

Meine anwaltlichen Aktivitäten im Öffentlichen Recht ergänzen ein ausgewähltes Dezernat im Zivilrecht und Gesellschaftsrecht, sowie eine Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen.

Rechtsgebiete:

Veröffentlichungen:

  • Berghäuser, Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht, Köln 1980
  • Berghäuser/Berg, Wohnungsnahe Verbraucherversorgung oder großflächiger Einzelhandel – Ein Plädoyer für eine dynamische Betrachtungsweise, Baurecht 2002, S. 31 ff.
  • Berghäuser/Berg, Öffentlich-rechtliche Nachbarverzichtserklärung und Baulast im Widerstreit zum zivilrechtlichen Vormerkungsschutz, DÖV 2002, S. 512 ff.
  • Berghäuser, Eine Frage der Wahrheit? Zur Oberbürgermeisterdirektwahl in Bad Homburg, NVwZ 2003, S. 1085 ff.
  • Berghäuser, Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 2004, S. 243 ff.
  • Berghäuser, Lösungen gemeinsam erarbeiten, Mediation, IHK-Report Südhessen, 12/2006, S. 12 ff.
  • Berghäuser/Born, 15 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Hessen: Bestandsaufnahme und Perspektiven, Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 2008, S. 246 ff.
  • Berghäuser/Berghäuser, E-Partizipation und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung, NVwZ 2009, S. 706 ff.
  • Berghäuser, Die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern bei wasserrechtlichen Altverbänden, ZfW 2010, S. 96 ff.
  • Berghäuser, Thema Mediation: Im Sessel des anderen, IHK-Report Südhessen 10/2010, S. 14
  • Berghäuser/Gelbe, Drittschutz der verschärften Subsidiaritätsklausel in den Gemeindeordnungen der deutschen Flächenstaaten – eine vergleichende Betrachtung, KommJur 2012, S. 47 ff.
  • Berghäuser, Restriktionen der kommunalen Bebauungsplanung, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 2015, S. 374 ff.
Meine Rechtsgebiete sind