Unsere öffentlich-rechtliche Beratung genießt hohe Wertschätzung. Im Handbuch für Wirtschaftskanzleien JUVE wird seit vielen Jahren das Spezialwissen der Kanzlei im Verwaltungsrecht hervorgehoben. Entsprechend heißt es im JUVE-Handbuch 2007/2008, Rechtsanwalt Dr. Klaus Berghäuser „gilt in der Region als Experte vor allem bei der Betreuung der öffentlichen Hand. So vertritt er beispielsweise Kommunen oder Städte im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten.“ Im JUVE-Handbuch 2009/2010 wird folgendes ausgeführt: „In dem betont breiten Beratungsspektrum ist der öffentlich-rechtliche Schwerpunkt von Berghäuser bei Wettbewerbern und Mandanten besonders angesehen.“ In Übereinstimmung hiermit zählt Rechtsanwalt Dr. Klaus Berghäuser laut den JUVE-Handbüchern der letzten Jahre stets zu den „häufig empfohlenen Anwälten“. 2017 wurde Herrn Dr. Klaus Berghäuser der „Legal Award“ des Lawyer Monthly Magazins in der Kategorie “Administrative and Public Law – Law Firm of the Year – Germany” verliehen. Neben Rechtsanwalt Dr. Klaus Berghäuser ist auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Berg als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Südhessen sehr angesehen und betreut mehrere Kommunen u.a. im öffentlichen Recht. Unsere verwaltungsrechtliche Expertise wird seit langem nicht nur von Gebietskörperschaften, sondern auch von Unternehmen, Verbänden und Bürgern nachgefragt.

Öffentliches Baurecht

Wir beraten Bauherren und vertreten sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, vor allem wenn ihr Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung abgelehnt wird. Häufig betreuen wir auch Eigentümer eines Nachbargundstückes, die sich durch ein Bauvorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im öffentlichen Baurecht bildet die Begleitung von Bebauungsplanverfahren sowie die Vertretung von Gemeinden in Normenkontrollverfahren oder Baugenehmigungsstreitigkeiten. In gleichem Maße sind wir mit der Gestaltung und Überprüfung städtebaulicher Verträge befasst.

Umweltrecht, Altlasten und Immissionsschutz

Im Rahmen des Umweltrechts konzentrieren wir uns vornehmlich auf die Bereiche Immissionsschutzrecht, Altlastenrecht, Abfallrecht und Naturschutzrecht. Wir betreuen unsere Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit der Erlangung umweltrechtlicher – vor allem immissionsschutzrechtlicher – Genehmigungen sowie bei umweltrechtlichen Fragen und Problemen, die bei der Zulassung und dem Betrieb von Anlagen auftreten. Auch bei Kontaminationen und Umweltschäden werden wir anwaltlich tätig. Wir sorgen schließlich für den Schutz unserer Auftraggeber vor unzulässigen Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen sowie vor Enteignungen und Nutzungseinschränkungen, z.B. durch Landschafts- und Naturschutzgebietsausweisungen.

Wasserrecht und Wasserverbandsrecht

Wir beraten in allen Fragen des Wasserrechts und des Wasserverbandsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten u.a. in Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung, sind aber seit vielen Jahren auch mit rechtlichen Problemstellungen aus dem Wasserverbandsrecht befasst. Einen wichtigen Schwerpunkt bilden dabei das Verbandsorganisationsrecht und Mitgliedschafts- streitigkeiten.

Kommunalrecht und kommunales Wirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten kommunale Körperschaften bei Bürgerbegehren und -entscheiden, Organstreitigkeiten, Wahlanfechtungen, Fragen zu öffentlichen Einrichtungen sowie zum Anschluss- und Benutzungszwang. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen unterstützen wir diese bei der Gestaltung von Unternehmens-, Gesellschafts- und Kooperationsformen. Wir vertreten außerdem kommunale Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Dritter.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Unsere Arbeitsfelder im Wirtschaftsverwaltungsrecht erstrecken sich auf Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht, das Recht der freien Berufe sowie das Subventionsrecht. Wir vertreten hierbei überwiegend mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung und Handwerk, außerdem Unternehmen und Freiberufler wie z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten.

Fachplanungsrecht (Bau von Straßen, Schienenwegen und Flughäfen)

Wir sind hier vornehmlich auf Seiten der von einer Fachplanung negativ Betroffenen tätig. Unser Mandantenspektrum umfasst dabei insbesondere Träger öffentlicher Belange wie Gemeinden, aber auch Firmen und Privatpersonen, die sich gegen den Neu- und Ausbau von Straßen, Schienenwegen und Flughäfen wehren möchten.

Beamtenrecht

Wir beraten und vertreten Beamte und Richter bei Auseinandersetzungen mit ihrem Dienstherrn, insbesondere in sogenannten Statusangelegenheiten, wie etwa Konkur- rentenstreitigkeiten. Ferner sind wir bei dem Rechtsschutz gegen Abordnungen und Versetzungen behilflich.

Unsere Ansprechpartner für Verwaltungsrecht sind

Dr. Thomas Berg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
und Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Verwaltungsrecht


Dr. Gregor Albach

Rechtsanwalt, LL.M. (Edinburgh)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht